Nachrichten, Daten und Fakten zu Armut und Wohnungslosigkeit

Hilfe vor dem Erfrierungstod

Auf den Straßen zahlreicher Städte suchen "Kältebusse" Wohnungslose zum Schutz vor dem Erfrierungstod auf und bieten die Fahrt in eine Notübernachtung an.

Region Tel.
Berlin0178  5235838
Bingen0172  6128282
Bonn 0228  773333
Cuxhaven04721 52987
Düsseldorf0157  83505152
Esslingen0152  37097327
Frankfurt a.M.069   431414
Gelsenkirchen0173  5497450
Hamburg040   401782-15
Hannover0511  9904015
Krefeld0163  1452811 sowie 02151 5187759
Köln0221  441026
Mannheim0621  15699494 sowie 0621 1220605
Mainz0172  6128282
München 089  771084
Mönchengladbach02161 827503
Rostock 0381  697382
Solingen0157  86515520
Stralsund03831 703690
Ulm0731  9699960
Wuppertal0202  97444401

“Tafeln” fordern höheres Arbeitslosengeld

Angesichts der aktuellen Eurostat-Zahlen fordert der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. eine Anhebung der Aufwendungen für Erwerbslose.

In Deutschland sind Erwerbslose viel häufiger von Armut bedroht als in sämtlichen anderen Ländern Europas. Nach den von der europäischen Statistikbehörde Eurostat veröffentlichten Zahlen sind hierzulande 70 Prozent der Erwerbslosen arm. EU-weit liegt die Quote sehr viel niedriger, nämlich bei 45 Prozent. „Die Bundesregierung verweist aktuell auf den höchsten Beschäftigungsstandes seit der Wiedervereinigung. Das nutzt den drei Millionen Arbeitslosen allerdings wenig. Für die allermeisten von ihnen bedeutet Arbeitslosigkeit nämlich ein Leben an oder unter der Armutsgrenze. Das ist ganz klar ein Zeichen verfehlter Sozialpolitik”, bewertet Gerd Häuser, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V., die Eurostat-Zahlen.

Die Arbeitslosenversicherung trifft auf immer weniger Betroffenen zu, weil die Anspruchsvoraussetzungen immer schwieriger zu erreichen und die Bezugsdauer überdies verkürzt wurden. „Was nützt eine Pflichtversicherung, wenn im Falle der Arbeitslosigkeit große Teile der Betroffenen von der Unterstützung ausgeschlossen sind und sie sofort auf HartzIV angewiesen sind ?”, fragt Gerd Häuser und fordert: „Die Arbeitslosenversicherung muss grundsätzlich reformiert, um vor Armut zu schützen.” Wer viele Jahre oder Jahrzehnte mit seinen Beiträgen andere unterstützt hat, der müsse auch länger als ein Jahr Anspruch auf Leistungen der Solidargemeinschaft haben, so Gerd Häuser. Um vor Armut zu schützen, müsse das Mindestarbeitslosengeld deshalb deutlich über dem HartzIV-Regelsatz liegen.

Aus Sicht des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. hat die Politik für viele soziale Probleme noch keine grundsätzliche Lösung gefunden: „Ob Altersarmut, die große Zahl lediglich befristeter oder prekärer Beschäftigungsverhältnisse oder der hohe Anteil der Alleinerziehenden unter den von Armut Betroffenen. Eine Strategie zur Bekämpfung der Armut in Deutschland scheint es nicht zu geben - und das obwohl mit zwölf Millionen so viele Menschen wie nie arm sind. Das muss sich dringend ändern!”, forderte Gerd Häuser.

Die Tafeln erleichtern mit Lebensmittelspenden rund 1,5 Millionen bedürftigen Menschen den Alltag. „Wichtiger wäre es aber, dass sie erst gar nicht in diese Lage kommen“, macht Gerd Häuser klar. „Wir brauchen armutsfeste Regelungen bei den sozialen Hilfen, eine Bildungsoffensive für benachteiligte Kinder, die diesen Namen auch verdient sowie Korrekturen im Rentensystem.”


Soziale Schieflage in Deutschland ist Armutszeugnis

Deutscher Gewerkschaftsbund legt “Verteilungsbericht” vor.

Die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland ist in den vergangen 15 Jahren massiv auseinander gegangen, Deutschland rutscht immer mehr in eine soziale Schieflage. Zu diesem Ergebnis kommt der Verteilungsbericht 2011 des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) unter dem Titel “Aufschwung für alle sichern!” „Unser Wirtschaftssystem ist dabei, seine politische und soziale Legitimation zu verspielen, die auch auf einem für alle wachsenden Wohlstand fußt”, warnte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied.

Immer stärker konzentrieren sich die Vermögen in den Händen weniger. Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung konnten im letzten Jahrzehnt ihren Anteil am gesamten Nettovermögen von 58 auf 61 Prozent erhöhen. Das reichste Prozent der Deutschen besitzt 23 Prozent des Nettovermögens. Ganz anders sieht es am unteren Ende der Vermögenspyramide aus: Mehr als zwei Drittel (70 Prozent) der Erwachsenen besitzen gerade mal neun Prozent des Nettovermögens, jeder vierte (27 Prozent) besitzt gar kein Vermögen oder ist verschuldet.

Auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war das vergangene Jahrzehnt eine Zeit großer Bescheidenheit. Die Zuwächse beim Bruttolohn waren spärlich und wurden durch Preissteigerungen aufgezehrt. Die Folge: Die Beschäftigten haben real heute weniger in der Tasche als zur Jahrtausendwende. Die Reallöhne sind in Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2009 um 4,5 Prozent gesunken. Anders sieht es bei der Profitquote aus, dem Anteil der Unternehmens- und Vermögenseinkommen am Volkseinkommen. Sie ist von 27,9 Prozent im Jahr 2000 auf nunmehr 33,5 Prozent gestiegen. Dabei spielen die Einkommen aus Vermögenspositionen der Unternehmen eine immer wichtigere Rolle. Rund ein Viertel ihrer Gewinne (24 Prozent) erzielen die Kapitalgesellschaften aus Vermögenseinkommen. Statt in neue Produktionsanlagen oder in Forschung und Entwicklung zu investieren, werden Betriebsüberschüsse immer stärker auf den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten angelegt. Dazu Claus Matecki: „Mit Finanztransaktionen lässt sich eben mehr und vor allem schneller Geld verdienen. Wie fragil diese Strategie ist, hat sich in der Krise gezeigt.”

Die Behauptung, Deutschland sei ein Hochsteuerland für Unternehmen, bezeichnete Claus Matecki als „Märchen”. Nur 5,1 Prozent des deutschen Steueraufkommens stamme aus der Unternehmensbesteuerung. Im OECD-Vergleich sei dies der niedrigste Anteil.

Der Gewerkschafter kritisierte die zunehmende soziale Schieflage als „Armutszeugnis für eines der reichsten Länder der Welt”. Er forderte ein Ende der Umverteilung zulasten der abhängig Beschäftigten. „Kräftige Lohnerhöhungen sind ein Gebot der Stunde. Wir brauchen eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik, also einen Zuwachs der Löhne und Gehälter, der mindestens die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität plus Preissteigerungen beinhaltet”, so Claus Matecki. Außerdem müsse die Spaltung am Arbeitsmarkt überwunden werden. Deshalb braucht Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro die Stunde als unterste Haltelinie.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB).


„Wir haben es satt !”

Bauernhöfe statt Agrarindustrie - Gegen Spekulation mit Lebensmitteln. Großdemonstration anlässlich der „Grünen Woche” am 21. Januar 2012 in Berlin.

Das Bündnis „Meine Landwirtschaft” erwartet großen Zulauf zur Demonstration „Wir haben es satt! Bauernhöfe statt Agrarindustrie” am 21. Januar 2012 in Berlin. Viele tausend Menschen werden – wie erstmals vor einem Jahr – für eine faire, nachhaltige und bäuerliche Landwirtschaft in Berlin auf die Straße gehen. Die ersten 50 Busse aus dem gesamten Bundesgebiet sind bereits gefüllt.

Zum Internationalen Agrarministergipfel der Bundesregierung, der im Rahmen der Landwirtschaftsmesse „Internationale Grüne Woche” stattfindet, fordert das Bündnis „Meine Landwirtschaft” Bundeskanzlerin Angela Merkel und Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner zu einem „Ja” zu einer grünen und sozialen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa auf. Bisher blockiert Deutschland den von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos angestoßenen Prozess.

„Subventionen in der Landwirtschaft müssen endlich verbindlich an soziale, ökologische und Tierschutz-Kriterien geknüpft werden,” fordert Jochen Fritz, Leiter der Kampagne „Meine Landwirtschaft”. Außerdem müsse die Bundesregierung dafür eintreten, Spekulationen mit Lebensmitteln ein Ende zu setzen und für gesundes, gentechnikfreies und tierfreundlich erzeugtes Essen die Weichen zu stellen.

„Die Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik bietet jetzt die Chance, einen Systemwechsel anzustoßen, der geeignete Rahmenbedingungen für eine ökologische, faire und bäuerliche Landwirtschaft für Erzeuger und Verbraucher ermöglicht”, so Fritz. „Diese Chance darf die Politik nicht verstreichen lassen, sonst ernähren wir uns weiter auf Kosten nachfolgender Generationen”, betont Fritz die hohe Bedeutung eines Systemwechsels in der Landwirtschaft.

Bei der Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude kommen internationale und nationale RednerInnen zu Wort, darunter Prof. Dr. Hubert Weiger (Bundesvorsitzender BUND), Thomas Schröder (Präsident Deutscher Tierschutzbund), Mariann Bassey (Ernährungs- und Landwirtschaftskoordinatorin Friends of the Earth Nigeria), Sarah Wiener (Köchin und Buchautorin), Valentin Thurn (Regisseur von „Taste the Waste„), Maria Heubuch (Vorsitzende Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) und Romuald Schaber (Bundesverband Deutscher Milchviehhalter).

„Meine Landwirtschaft” ist eine von über 40 Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit getragene Kampagne, die sich für eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik engagiert. Ziel ist es mit der EU-Agrarreform 2013 einen Systemwechsel hin zu einer nachhaltigen, sozialen und bäuerlichen Landwirtschaft einzuleiten. Zum Auftakt der Kampagne im Jahr 2011 kamen 22 000 TeilnehmerInnen zur ersten „Wir haben es satt”- Demonstration anlässlich der Grünen Woche.

Weitere Informationen: http://www.wir-haben-es-satt.de


Arbeitsmarktpolitik für alle

Die Unterzeichner dieses Aufrufs eint die Idee von einer Gesellschaft, die alle Menschen mitnimmt und keinen zurücklässt. Wir wollen eine Gesellschaft, die integriert und niemanden ausgrenzt. Jeder Mensch in unserem Land, ob jung oder alt, ob gesund oder krank, ob mit oder ohne Behinderung, hat ein Recht auf Teilhabe an unserer Gesellschaft. Verantwortungsbewusste Politik muss dafür Sorge tragen, dass jede und jeder einzelne dieses Recht auch verwirklichen kann. Politik muss den Menschen in diesem Land Türen öffnen und darf ihnen keine Wege verbauen.

Erwerbstätigkeit ist ein zentraler Schlüssel zu Teilhabe. Deshalb brauchen wir eine Arbeitsmarktpolitik, die alle in den Blick nimmt und sich nicht nur auf die Leistungsstärksten konzentriert. Kein Arbeitsloser darf fallen gelassen werden. Wir brauchen passgenaue Hilfen und Perspektiven für jeden einzelnen. Das ist nicht nur eine Frage sozialstaatlicher Verantwortung. Es ist eine Frage der Menschenwürde: Wir brauchen eine Arbeitsmarktpolitik für alle.

Wir wollen keine Zweiteilung des Arbeitsmarktes!

Aktuell steuern wir mitten in eine Zweiteilung des Arbeitsmarktes hinein. Der konjunkturelle Aufschwung kommt nicht bei allen gleichermaßen an. Wer profitiert, sind die gut qualifizierten, gut vermittelbaren Arbeitslosen, die erst kurze Zeit arbeitslos waren. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit geht einher mit einem zunehmenden Fachkräftemangel in einigen Branchen, wodurch sich knapp werdende und gut qualifizierte Fachkräfte ihre Zukunftsoptionen bei verschiedenen Arbeitgebern sichern können. Weniger gut qualifizierte, ältere Arbeitslose, Menschen mit Behinderungen und chronisch Erkrankte haben das Nachsehen. Während die Anzahl der Arbeitslosengeldempfänger im Vergleich zum Vorjahr in der Tat um 20 Prozent zurückgegangen ist, bewegte sich bei den Grundsicherungsbeziehern nur wenig. Hier beträgt der Rückgang nur 4 Prozent. Die Langzeitarbeitslosigkeit vieler Menschen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende hat sich seit Jahren verfestigt. Rund 800.000 von ihnen sind bereits länger als zwei Jahre im Leistungsbezug, darunter 400.000 Menschen, die seit Einführung von Hartz IV ununterbrochen von der staatlichen Hilfe abhängig sind.

Wir brauchen einen arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel! Trotz der anhaltend hohen Langzeitarbeitslosigkeit wurden in den letzten Monaten die Hilfen für Langzeitarbeitslose massiv reduziert. Vor allem öffentlich geförderte Beschäftigung, aber auch Fort- und Weiterbildungsangebote sowie niederschwellige Maßnahmen für diese Personen wurden massiv eingeschränkt. Durch die Kürzungen der Bundesregierung haben die Arbeitsagenturen und insbesondere die Jobcenter schon jetzt wesentliche Spielräume für die Förderung von Langzeitarbeitslosen verloren. Das Budget für Eingliederungsleistungen im Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) wurde bereits in diesem Jahr bundesweit um 25 Prozent gekürzt und beträgt nur noch 4,6 Milliarden Euro. Im nächsten Jahr drohen die Eingliederungsmittel um eine weitere Milliarde Euro abgesenkt zu werden. In der Folge werden weite Teile der Infrastruktur und Hilfen für Langzeitarbeitslose ersatzlos abgebaut.

Die geplante Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird die Situation weiter verschärfen. Statt Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen sinnvoll weiterzuentwickeln, werden notwendige Hilfen eingeschränkt. Den Jobcentern werden entgegen der Gesetzesintention Handlungsspielräume zur lokalen Maßnahmengestaltung genommen. Die aktuelle einseitige Fokussierung der Arbeitsmarktförderung auf arbeitsmarktnahe Personen mit geringem Unterstützungsbedarf und schnellen Vermittlungserfolgen geht eindeutig zulasten von Langzeitarbeitslosen. Wir brauchen dringend einenarbeitsmarktpolitischen Kurswechsel – zurück zu einer Arbeitsmarktpolitik für alle.

Wir fordern die Politik zur Umkehr auf:

  • Die Kürzungen der Bundesregierung zur aktiven Arbeitsmarktförderung müssen rückgängig gemacht werden. Um Teilhabe an Arbeit für alle zu organisieren und neue Chancen auch für Langzeitarbeitslose, darunter ältere und gering qualifizierte Arbeitslose, aber auch Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, zu schaffen, bedarf es ausreichender finanzieller Mittel.
  • Dezentrale Handlungsspielräume müssen ausgebaut werden, damit die Jobcenter passgenaue Maßnahmen und Hilfen für jeden einzelnen anbieten können. Dazu gehört auch, dass weder Budgetdeckelungen noch Vorgaben zur zeitlichen Befristung von Maßnahmen die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort künstlich einschränken. Zentrale und einschränkende Kriterien dürfen nicht verhindern, dass sinnstiftende und qualifizierende Tätigkeiten in Arbeitsgelegenheiten angeboten werden können. Derartige Restriktionen können dem Einzelfall nicht gerecht werden. Entsprechende Regelungen, die in der geplanten Instrumentenreform vorgesehen sind, sind zu streichen.
  • Auch für jene Menschen, die trotz aller Bemühungen auf absehbare Zeit ohne Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt bleiben, muss Arbeitsmarktpolitik Lösungen bereithalten. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr längerfristig geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsangebote, damit Langzeitarbeitslose in sinnstiftender Beschäftigung qualifiziert werden können. Gerade seelisch behinderte Menschen haben in der Vergangenheit beispielsweise von der Förderung mittels Beschäftigungszuschuss profitieren können.
  • Für alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bedarf es einer verlässlichen Infrastruktur. Um Teilhabe an Arbeit dauerhaft und nachhaltig organisieren zu können, brauchen die Leistungserbringer in der Arbeitsförderung (so etwa Beschäftigungsunternehmen, Träger der Fort- und Weiterbildung) rechtliche und finanzielle Sicherheit.

Weitere Informationen unter: www.arbeitsmarktpolitik-fuer-alle.de


Initiative Stadt Neudenken

MORATORIUM für Liegenschaftsverkäufe jetzt ! Für die konsequente Neuausrichtung der Berliner Liegenschafts- und Bodenpolitik !

Die Berliner Liegenschafts- und Bodenpolitik hat in den letzten zehn Jahren keinen nachhaltigen Beitrag zur Sanierung des Landeshaushaltes geleistet. Stattdessen wurde mit der drastischen Reduzierung öffentlichen Eigentums der stadtentwicklungspolitische Gestaltungsspielraum fundamental eingeschränkt und nachhaltig beschädigt. Seit Jahren schon entwickeln viele Initiativen, Organisationen und Institutionen einer zivilgesellschaftlich geprägten Stadtentwicklung konstruktive, partizipative sowie mit- und selbstverantwortete Modelle. Eine neue Liegenschafts- und Bodenpolitik muss hierauf eingehen und somit einen substantiellen Beitrag zum Erhalt und der Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt in der ganzen Stadt leisten, wodurch eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der bürgerschaftlichen Identifikation ermöglicht wird.

Um den zwingend notwendigen Bruch mit der bestehenden Praxis deutlich zu machen, setzen wir uns für ein Moratorium ein, also für den sofortigen Stopp von Veräußerungen durch den Liegenschaftsfonds und für die grundsätzliche Neuausrichtung der Berliner Liegenschafts- und Bodenpolitik.

Eine neu ausgerichtete Liegenschafts- und Bodenpolitik:

DENKT MIT: Eine umfassende und dauerhafte Beteiligung der Bürgerschaft in Liegenschafts- und Stadtentwicklungsprozessen ist die Grundlage dieses neuen Denkens.

ERKENNT: dass Partizipation integraler Bestandteil dessen ist was geschaffen wird und nicht nur der Bestimmung des Weges dorthin.

KEHRT UM: Entscheidungen über die Stadt werden weder von Parteien noch von Wirtschaft allein getroffen, sondern sie entwickeln sich durch Prozesse der Meinungsbildung und Entscheidungen vom Kiez über das Quartier zum Bezirk - sie kommen vom Kiez zur Stadt und nicht vom Senat zum Bürger.

ENTWICKELT: transparente und nachvollziehbare Verfahren.

SCHÜTZT: Partizipative Ansätze und Nutzungen müssen angewandt werden, um sie zu verstetigen. Bestehendes wird erhalten, neue Räume und Perspektiven werden geöffnet.

WERTSCHÄTZT: Der kulturelle, soziale und ökologische Reichtum der Stadt wird als das wesentliche Kapital der Stadt anerkannt und im Verhältnis zu seiner gesellschaftlichen Wertschöpfung bewertet.

WIRTSCHAFTET NACHHALTIG: Statt einmaliger Veräußerungsgewinne wird auch ökonomisch nachhaltige Rendite für die öffentliche Hand erwirtschaftet.

FÖRDERT: die Bedürfnisse und Potentiale der Stadt und somit die Grundrechte und Kompetenzen aller Berlinerinnen und Berliner.

Im Sinne einer neuen Kultur der Stadtentwicklung fordern wir als konkrete Maßnahmen:

  • Das Portfolio der Berliner Liegenschaften soll insgesamt nicht reduziert werden, um den Gestaltungsspielraum der Stadtpolitik, insbesondere im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, zu erhalten. Erbpachtmodelle sollen ausgebaut und für Wohn-, Gewerbe- und gemeinnützige Vorhaben gleichermaßen erprobt werden.
  • Entwicklungskonzepte mit Bezug zum lokalem Umfeld, kleinteiligen Strukturen und Orientierung an Nachhaltigkeitszielen sollen gegenüber standardisierten und rein aufwertungsorientierten Projekten privilegiert werden.
  • Öffentliche Liegenschaften sollen bevorzugt für den Neubau preisgünstiger Wohnungen und Wirkungsräume genutzt werden. Dabei soll modellhaften Konzepten sozialer, kultureller und ökologischen Lebens- und Arbeitsformen Raum gegeben werden.
  • Bei der Entwicklung von Liegenschaften gilt es an die Berliner Traditionen egalitärer, kollektiver und selbstverwalteter Strukturen anzuknüpfen. Diese sind im Anbetracht aktueller und zukünftiger gesellschaftlichen Herausforderungen weiter zu entwickeln.
  • Bestehende partizipative Nutzungen sind zu schützen. Zwischennutzungen sind nach Möglichkeit und Bedarf in langfristige Nutzungsmodelle zu überführen.
  • Einführung der Pflicht zur Nutzung leerstehender Immobilien. Begrenzung der Leerstandszeit auf ein Jahr oder eine entsprechende Vorhaltung für die Nutzung als öffentliche, gemeinwohlversorgende Einrichtung der Daseinsvorsorge (Schule, Kitas, etc.).
  • Einrichtung eines vollständigen offengelegten Katasters aller öffentlichen Liegenschaften landeseigener Gesellschaften und Bundesgesellschaften in Berlin, einschließlich privatisierter öffentlicher Gesellschaften und Gesellschaften mit öffentlicher Bestehende partizipative Nutzungen sind zu schützen. Zwischennutzungen sind nach Möglichkeit und Bedarf in langfristige Nutzungsmodelle zu überführen. Beteiligung.
  • Einrichtung eines öffentlichen Runden Tisches, unter Beteiligung von Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur Neuausrichtung der Berliner Liegenschafts- und Bodenpolitik.

Als Unterzeichnende einer zivilgesellschaftlich geprägten Stadtentwicklung und Kultur weisen wir mit aller Entschiedenheit darauf hin, wesentlich zur aktuellen, weltweiten Attraktivität Berlins beizutragen und hierbei diese im oben genannten Sinne mitbestimmen und -verantworten zu wollen.

Wir laden ein, stadtweit vernetzt und im Bündnis, die Stadt neu zu denken!

Quelle: www.stadtneudenken.net


„Endlich Konsequenzen aus Neonazimorden ziehen !”

„Die neuesten Veröffentlichungen über die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in die Morde der Neonazigruppierung ‚Nationalsozialistischer Untergrund‘ (NSU) lassen immer mehr den begründeten Verdacht der Strafvereitelung im Amt sowie der Beihilfe durch Unterlassung der Behörde vermuten. Die Staatsanwaltschaft ist aufgefordert, endlich aktiv zu werden. Sowohl behördlich als auch politisch Verantwortliche müssen für das scheinbar gezielte Versagen zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des neonazistischen Problems in Deutschland”, erklärt die Kampagne „Zusammen handeln! Gegen rassistische Hetze und soziale Ausgrenzung!”.

Die Kampagne weiter: „Die bundesdeutschen Geheimdienste, die von Anfang an Probleme mit der Aufarbeitung ihrer eigenen braunen Vergangenheit hatten und noch haben, erwiesen sich bereits bei der Verhinderung der neonazistischen Wiederbetätigung nach dem Krieg als unwillig und wurden darin von der herrschenden Politik flankiert, bestärkt und gedeckt. Kein Wunder, dass die lange Liste neonazistischer und rassistisch motivierter Gewalttaten und Morde seit den 1950er Jahren weiter geleugnet bzw. verschleiert wird. Stattdessen wurde der Neonazi-Terror in Deutschland auch nach den Pogromen in Solingen, Rostock, Hoyerswerda und anderswo heruntergespielt und sogar unterstützt. Die Konstruktion einer `neuen Dimension rechter Gewalt´ fungiert in Fortsetzung dieser Haltung ebenso als Ablenkungsmanöver wie die Reduktion der Debatte über Rassismus auf die NSU, die NPD oder die Neonaziszene.”

Geradezu heuchlerisch ist es, dass sich ausgerechnet die herrschende Politik als engagierte Kämpferin gegen Neonazismus und Ungleichwertigkeitsdenken produziert, gleichzeitig aber seit Jahrzehnten antifaschistisches Engagement kriminalisiert und nicht davor zurückschreckt, rassistische, diskriminierende und sozialdarwinistische Vorurteile zu schüren und politisch auszunutzen. Sie macht sich so Hand in Hand mit den Behörden zur Wegbereiterin rassistischer Gewalt und darf sich nicht wundern, wenn sich Neonazis und Rassisten offenbar als Vollstrecker dieser geistigen Brandstifter verstehen. Was diese Gesellschaft braucht, ist mehr Freiheit und fundierte Gesellschaftskritik statt mehr politisch motiviertem Sicherheits- und Überwachungswahn sowie Rechtspopulismus in Ermangelung von Lösungsansätzen, die bestehende Macht- und Herrschaftsverhältnisse in Frage stellen könnten. Die Geheimdienste müssen als untaugliche und demokratiefeindliche Instrumente abgeschafft werden, wie die NPD als organisatorische, personelle und ideologische Basis der neonazistischen und rassistischen Mörder, Gewalttäter und Hetzer verboten werden muss.

Quelle: Kampagne »Zusammen handeln! Gegen rassistische Hetze und soziale Ausgrenzung« in Berlin.


Was sich 2012 ändert - Wichtige Tipps und Hinweise für Verbraucher.

Mit dem Beginn des neuen Jahres vollziehen sich wichtige Veränderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die motz dokumentiert einige von den einschneidenden Neuregelungen, die beachtet werden sollten.

Bei „Hartz IV”:   Der Regelsatz für Ein-Personenhaushalte steigt um 9 Euro pro Monat auf dann 337 Euro. Bei Kindern bis fünf Jahre steigt der Satz um vier Euro auf dann 219 Euro. Bei älteren Kindern bleibt die Höhe unverändert.

Bei der Rente:   Mit dem 1. Januar beginnt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 für alle, die im Jahre 1947 geboren wurden und somit im Verlauf des neuen Jahres 65 Jahre alt werden. Um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten, müssen diese Versicherungspflichtigen einen Monat länger arbeiten. Ausnahme bilden Schwerbehinderte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können. Im Jahre 2029 soll die Anhebung abgeschlossen sein. Wer eine Lebens- der Rentenversicherung zur privaten Altersvorsorge abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 Prozent statt bisher 2,25 Prozent begnügen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von beispielsweise 2500 Euro ergib das jeweils eine Enlastung von 3,75 Euro für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber.

In der Pflegeversicherung:   Bei Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, steigt der Pflegesatz - in Abhängigkeit zur Pflegestufe - zwischen 10 Euro und 60 Euro pro Monat. In den Fällen von Heimbetreuung bleiben die Pflegesätze in den Pflegestufen I und II unverändert. In der II Stufe und in Härtefällen steigen die Sätze zwischen 40 Euro und 93 Euro. In der ambulanten Pflege liegen die Höchstsätze für die Pflegestufen I und II und III dann bei 450 Euro bzw. 1100 Euro bzw. 1550 Euro. Im stationären Bereich bei bei 1023 Euro bzw. 1550 Euro bzw. 1918 Euro. In Härtefällen beträgt die Summe ambulant und stationär 1918 Euro im Monat.

Bei der Familienpflegezeit:   Wer Familienangehörige pflegt, der / die können ihre Arbeitszeit die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt - bis zu 2 Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Um die Einbußen beim Gehalt aufzufangen ist ein Aufstockung des Lohnes vorgesehen. Nach der Rückkehr zur regulären Arbeitszeit müssen die Leistungen rückerstattet werden.

Bei der Gesundheit:   Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden, steigt von 3712,50 Euro auf 3825 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse versichern müsse, klettert von 49,500 Euro auf 50850 Euro im Jahr. Steht eine Krankenkasse vor der Insolvenz ist diese verpflichtet die Versicherten acht Wochen vor der Schließung über die bevorstehende Insolvenz zu informieren und bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse zu unterstützen. Andere Krankassen sind durch das Versorgungsstrukturgesetz verpflichtet, auch Kranke, Alte oder Geringverdiener aufzunehmen.

Beim Wechsel des Energieanbieters:   Der Wechsel eines Strom- und / oder Gasanbieters muss zukünftig innerhalb von drei Wochen vollzogen sein. Die Regelung gilt ab dem 1. April 2012. Ab diesem Zeitpunkt kann die Versorgung durch einen neuen Anbieter an jedem Werktag beginnen und nicht erst -wie bisher- zum 1. des nächsten Monats.


Berliner FamilienPass 2012

Der Berliner FamilienPass 2012 bietet ab 1. Januar ein ganzes Jahr lang zahlreiche Preisvorteile.

„Mehr gemeinsame Zeit mit der Familie verbringen” ist ein beliebter Vorsatz, mit dem viele Berlinerinnen und Berliner in das Jahr 2012 starten. Damit es nicht nur beim Vorsatz bleibt, bietet der Berliner FamilienPass 2012 mit seinen rund 260 familienfreundlichen Angeboten viele Anregungen zu gemeinsamen Unternehmungen. Dabei schonen Eintrittspreisermäßigungen bis hin zum freien Eintritt für die Kinder oder für die ganze Familie das Budget. Darüber hinaus kann das ganze Jahr über buchstäblich Freizeit gewonnen werden: Zahlreiche Plätze für insgesamt 165 Tagesausflüge, Führungen, Workshops und Bustouren werden jeden Monat verlost.

Die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres empfiehlt Berliner Familien, rege von den vielen Angeboten Gebrauch zu machen und den FamilienPass zu erwerben: „Mit dem Berliner FamilienPass wird das gemeinsame Familienerlebnis auf umfassende Weise gefördert und unterstützt. Der FamilienPass ist für alle Berliner Familien da: Familien mit geringem Einkommen werden besonders unterstützt. Dadurch trägt der Pass, der im Auftrag und finanzieller Unterstützung meines Hauses vom JugendKulturService herausgegeben wird, mit zu einem familienfreundlichen Berlin bei.”

Der Berliner FamilienPass gilt das ganze Kalenderjahr 2012 und ist u.a. in allen Berliner Filialen von Getränke Hoffmann, in Bürgerämtern und Bibliotheken sowie bei Karstadt Sport und beim Herausgeber, dem JugendKulturService, für sechs Euro erhältlich. Den Berliner FamilienPass kann jede Berliner Familie mit Kindern unter 18 Jahren nutzen, unabhängig vom Einkommen oder davon, ob die Kinder alleine oder gemeinsam mit einer Partnerin oder einem Partner erzogen werden. Großeltern können den Pass zusammen mit ihren Enkeln nutzen.

Besonders unterstützt werden Familien mit nachweisbar geringen Einkommen. Sie erhalten mit ihrem FamilienPass nicht nur einen günstigen Fahrpreis bei BVG und S-Bahn, sondern können von weiteren Extra-Angeboten profitieren.

Mehr Informationen zum FamilienPass:
http://jugendkulturservice.de/ger/familienpass/berliner-familienpass.php


Poetry Slam der Straßenpoeten

In Linz lesen auf Einladung der Straßenzeitung „Kupfermuckn” am 26. und 27. Jänner 2012 Vagabunden aus ihren Werken.

Die Straßenzeitung Kupfermuckn lädt die deutschsprachigen Straßenzeitungen zum Poetry Slam der Straßenpoeten anlässlich ihres 15. Jahresfestes nach Linz ein. Als SlammerInnen sind nur AutorInnen aus den Schreibwerkstätten für sozial benachteiligte Menschen von Straßenzeitungen zugelassen. Rund um die öffentliche Veranstaltung in der Linzer Kunstuniversität, organisiert die Straßenzeitung Kupfermuckn ein Rahmenprogramm zum inhaltlichen Austausch für die angereisten TeilnehmerInnen. Die Moderation des Slams erfolgt durch die Profis Didi Sommer & Linda Wallner des Vereines PostSkriptum. Die Texte werden in der Straßenzeitung Kupfermuckn und in allen interessierten Straßenzeitungen veröffentlicht.

Kontakt
Straßenzeitung Kupfermuckn
Marienstraße 11, 4020 Linz
Tel.: 0732 / 770805-13
Fax: 0732/ 797313
E-mail: kupfermuckn@arge-obdachlose.at

Neue Regelbedarfe bei Hartz IV

Ab Januar 2012 gelten neue Hartz IV-Regelbedarfe. Erhöhter Regelbedarf wird automatisch ausgezahlt.

Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld („Hartz IV„). So erhöht sich beispielsweise der Regelbedarf für alleinstehende Personen ab Jahresbeginn von monatlich 364 Euro auf 374 Euro. Ebenfalls höher fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, aus.

Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass über das Leistungsverfahren A2LL ab dem kommenden Jahr die erhöhten Regelbedarfe mit der zum 31. Dezember 2011 fälligen Leistung für Januar 2012 automatisch an die Leistungsberechtigten überwiesen werden. Eine gesonderte Vorsprache ist nicht erforderlich.

Aus technischen Gründen ist eine automatische Anpassung bei dem Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung nicht möglich. Damit betroffenen Kunden keine Nachteile entstehen, werden derzeit die erforderlichen Anpassungen durch die zuständigen Jobcenter vor Ort vorgenommen. Die aktuell rund drei Millionen Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.

Quelle: www.arbeitsagentur.de


Ein Jahreswechselproblem ? Das P-Konto und das Jahr 2012.

1. Sozialleistungen: In Gefahr durch Pfändungen und Verrechnungen !
Probleme: Wegfall des Pfändungsschutzes und Verrechnungsgefahr bei Sollstand !

Vom Wegfall des § 55 SGB I sind Sozialleistungsempfänger mit bestehenden Altpfändungen oder drohenden Neupfändungen betroffen - ebenso wie alle Personen, die ihr Konto im Soll führen. Denn ab 2012 wird die Verrechnung eines Sollstandes nun auch mit Sozialleistungen auf dem herkömmlichen Konto rechtlich zulässig sein. Auch wenn davon auszugehen ist, dass die Banken von dieser Möglichkeit nicht in vollem Umfang Gebrauch machen werden (vgl. die bisherige Handhabung bei Gehaltseingängen) – die Kontoinhaber kommen unter erheblichen Druck und werden sich vielfach der Forderung ausgesetzt sehen, den Sollstand mit (zu) hohen Raten zurückzuführen ! Achtung ! Sowohl in dem Fall, dass das Konto gepfändet ist (ohne dass ein Kontoinhaber, der die 14 Tage-Frist nutzt, das realisiert !), als auch bei Verrechnung durch die Bank greift nicht die 4-wöchige Schutzfrist (Moratorium) ein. Der Schuldner muss vielmehr damit rechnen, dass die Auskehrung an den Gläubiger bzw. die Verrechnung durch die Bank gleich zu Jahresanfang 2012 erfolgt. Davor schützt nur die Umwandlung in ein P-Konto bis zum 31.12. 2011 ! Anmerkung: Bei Neupfändungen auf einem herkömmlichen Konto greift auch 2012 die 4-wöchige Schutzfrist des § 835 (3) Satz 2 ZPO ein. Hier verbleibt so ein – freilich nicht selten „zu kurzer” – Zeitraum zur Umwandlung des Kontos.

2. Erhöhungsanträge / Anträge auf Unpfändbarkeit rechtzeitig stellen !

Für verschiedene Betroffene reicht allein die P-Kontoumwandlung bzw. die (Muster)Bescheinigung bzw. der Beschluss des Gerichts nach § 850k (4) ZPO nicht aus. Dies betrifft z.B. Personen, die von ihrer Rente einen Eigenanteil an den Pflegekosten aufbringen müssen. Ähnliches gilt auch bei Personen, die z.B. aufgrund von Behinderung o.ä. einen erhöhten Bedarf haben. Bisher ist hier umfassender Pfändungsschutz über § 55 SGB I gewährleistet.
Problem: Mit der Umwandlung in das P-Konto steht nur der Sockelschutz (ggf. per Bescheinigung erhöht) zur Verfügung. Die Beträge nach der Pfändungstabelle lassen sich auf Schuldnerantrag durch das Vollstreckungsgericht bzw. die Vollstreckungsbehörde gem. § 850k (4) ZPO sichern. Bei besonderen Bedarfslagen (z.B. Kosten der Heimpflege) ist zusätzlich eine Reduzierung des pfändbaren Betrages gem. § 850k (4) i.V.m. § 850f (1) ZPO wegen „besonderer persönlicher Bedürfnisse” erforderlich. Als (effektive) Alternative ist auch an die Anordnung befristeter Unpfändbarkeit nach § 833a (2) Nr. 2 ZPO-2010 (ab 2012 => § 850l ZPO-2012) zu denken.

3. Aufleben von Altpfändungen durch Wegfall alter Freigabebeschlüsse.

Die Bankenseite vertritt die Ansicht, Freigaben nach dem alten § 850k (derzeit § 850l) fielen wegen des Systemwechsels zum 01.01.2012 automatisch weg. Problem: Eine gesetzliche Überleitungsvorschrift fehlt ! Schutz bietet nur die Umwandlung des gepfändeten Kontos noch 2011 ! Das vierwöchige Moratorium greift in diesen Fällen nicht ein, da es nur mit der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu laufen beginnt.

Die Banken werden betroffene Kontoinhaber im Oktober/November schriftlich informieren. Alle Sozialberatungen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher usw. sollten die Betroffenen ansprechen und auf den drohenden „Gutschriften-Verlust„ hinweisen!
gez. AG Recht der LAG Berlin; Dr. C. Richter, Berlin; Prof. Dr. D. Zimmermann, EH Darmstadt


Jetzt Pfändungskonto einrichten

Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere Kunden aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich „Hartz IV„) sowie Empfänger von Kinderzuschlag beachten sollten. Der bisherige 14tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 1. Januar 2012 weg.

Die Bundesagentur für Arbeit rät daher von Kontenpfändung betroffenen Kunden, bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Durch eine Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen aber auch höher ausfallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf ein Konto für mehrere Personen Leistungen aus der Grundsicherung überwiesen werden oder wenn auf dem Konto andere Transferleistungen (beispielsweise Kindergeld oder Kinderzuschlag) eingehen.

Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt auf Antrag durch die kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann über eine Bescheinigung erfolgen. Soweit es sich um Leistungen aus der Grundsicherung handelt, kann diese Bescheinigung beim zuständigen Jobcenter eingeholt werden. Werden Sozialleistungen nur einmalig erbracht, genügt zum Nachweis in der Regel der Bewilligungsbescheid.

Für Bezieher von Kindergeld und Kinderzuschlag ist in der Regel der Bescheid der Familienkasse als Nachweis ausreichend.

Wird das Konto nicht rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt besteht für Leistungsbezieher die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, verfügt werden kann.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit


Wucherzinsen und Wasserpreise

In einem Schreiben an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin weist der Berliner Wassertisch darauf hin, dass alljährlich im Dezember eine Senatsverordnung „über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe” zur Kenntnisnahme ansteht. Die darin enhaltenen maßlos überzogenen Zinssätze (über 7 Prozent, was einer Eigenkapitalverzinsung von 11 bis 13 Prozent entspricht) führen dazu, dass die Bevölkerung überhöhte Wasserpreise zahlen muss. Der Berliner Wassertisch fordert von den gewählten Volksvertretern, den vom Senat zu Lasten des Volkes verordneten Wucherzinsen wirksam entgegenzutreten und das Berliner Betriebegesetz zu ändern. Die aktuelle Diskussion über erhöhte Verzinsung des privaten Kapitals infolge der Renditegarantie im Privatisierungsvertrag in Berlin solle zum Anlass werden, dafür einzutreten, die öffentliche Wasserver- und -entsorgung als Ganzes nicht den Bedingungen des Wettbewerbs und der Gewinnmaximierung auszuliefern.

Wortlaut des Schreibens:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
im Dezember 2011 wird es wie jedes Jahr um diese Zeit wieder eine „Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe” für das Jahr 2012 geben, die der Senat dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis bringen muss.

Für das neue Abgeordnetenhaus besteht hier dringender Handlungsbedarf. Nach der Feststellung des Bundeskartellamtes, dass die Berliner Wasserpreise um mindestens 25% zu hoch liegen und nach seiner aktuellen Ankündigung einer Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe auf Preissenkung darf das Abgeordnetenhaus die Verordnung nicht mehr passiv zur Kenntnis nehmen, sondern muss angesichts der völlig berechtigten Preis-Beanstandung durch das Kartellamt aktiv werden.

Mit der jährlichen Verordnung des Senats wird seit 2004 der Zinssatz festgelegt. Je höher der Zinssatz ausfällt, umso höher ist der Betrag, der als kalkulatorischer Zins im Wassertarif kalkuliert werden kann. Aufgrund dessen steigen die Tarife und die Summe der Zahlungen der Kunden. Das lässt den Gewinn des Betriebes ansteigen, aus dem wiederum die Berliner Wasserbetriebe den beteiligten Privatfirmen RWE und Veolia die Rendite auszuzahlen haben, die im Vertrag garantiert worden war. Grundlage für dieses Handeln sind das Betriebegesetz in der Fassung von 2007 und die in den Privatisierungsverträgen festgeschriebenen Renditegarantien für die privaten Anteilseigner.

In den letzten beiden Jahren legte der Senat für 2010 den Zinssatz auf 7,58% und für 2011 auf 7,1% fest. Da als Bezugsgröße der Verzinsung das gesamte betriebsnotwendige Kapital herangezogen wird, lag die Verzinsung des von den Privatfirmen selbst eingebrachten Kapitals in Wirklichkeit in den vergangenen Jahren noch deutlich höher, nämlich bei ca. 11 – 13%. Das sind Zinshöhen, die außerhalb jedes heutigen Rahmens liegen. Gerade aktuell werden Zinssätze von 7% in den Medien sogar für die risikoreichsten Anleihen hoch verschuldeter Länder des EU-Währungsraumes als nicht mehr tragbar bezeichnet. Bei Wasserbetrieben gibt es aber nahezu kein Risiko. Dennoch werden der Berliner Bevölkerung durch diese Senats-Verordnungen Jahr um Jahr solche geradezu maßlos überzogenen Zinssätze durch die Wasserpreise aufgezwungen.

Richtschnur für die jährliche Festlegung des Zinssatzes durch den Senat für den Gewinn der Wasserbetriebe ist die Durchschnittsrendite sogenannter „konservativer Vermögensanlagen„ der letzten 10 Jahre. Diese Formulierung ersetzt seit 2004 die Maßgabe einer „Verzinsung entsprechend 10-jähriger deutscher Bundesanleihen im Durchschnitt der jeweils zurückliegenden 20 Jahre„. Die Ausweitung der Definition „konservativ„ gibt dem Senat die Handhabe zur Ansetzung überhöhter Zinsen und Realisierung eines Zinszuschlages von etwas über 2%. Genau dieser Zuschlag wurde aber 1999 vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig – und damit für nichtig erklärt. Die unklare Formulierung des Begriffs „konservativ„ dient dazu, die Umgehung des Urteilsspruches zu verschleiern.

Seit 2003 sind in Berlin die Wasserpreise um ca. 35 % gestiegen. Mit seinen Verordnungen zwingt der Senat die Bevölkerung von Berlin, die von ihm rechtswidrig garantierten Gewinne für die an den Berliner Wasserbetrieben beteiligten Privatfirmen RWE und Veolia aufzubringen. Davon profitiert das Land selbst – zur Vermeidung der sogenannten (ebenfalls rechtswidrigen) disproportionalen Gewinnverteilung – aber nicht seine Bürger. Man kann solche Verzinsungen in der heutigen Gesamtsituation nur noch als Wucherzinsen bezeichnen, sie führen zu Preisen, die das Kartellamt völlig zu Recht rügt.

Deshalb fordert der Berliner Wassertisch: Schluss mit der passiven Hinnahme der Senatsverordnungen durch die Abgeordneten! Das Berliner Betriebegesetz muss in § 16, 5 geändert werden: der Begriff „Durchschnittsrendite konservativer Vermögensanlagen in einem langfristigen, mindestens zehnjährigen, dem Kalkulationszeitraum vorausgehenden Betrachtungszeitraum„ ist inhaltlich eindeutig durch das Parlament so festzulegen, dass dem Begriff „konservativ„ ausschließlich mündelsichere Papiere zu Grunde zu legen sind. Mündelsichere Papiere sind nur solche, die die höchste Sicherheitsbewertung haben (AAA).

Wir fordern von den gewählten Volksvertretern, den vom Senat zu Lasten des Volkes verordneten Wucherzinsen wirksam entgegenzutreten! Die aktuelle Diskussion über erhöhte Verzinsung des privaten Kapitals infolge der Renditegarantie im Privatisierungsvertrag in Berlin nehmen wir zum Anlass, dafür einzutreten, die öffentliche Wasserver- und -entsorgung als Ganzes nicht den Bedingungen des Wettbewerbs und der Gewinnmaximierung auszuliefern.

Quelle: Berliner Wassertisch


Armutsbekämpfung bisher erfolglos !   Bundesverband Deutsche Tafel e.V. fordert angesichts der aktuellen Armutszahlen eine wirksame Sozialpolitik

Nach den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Armutsquote in Deutschland lebt jeder sechste Bürger hierzulande in Armut. Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. sieht sich daher in seiner Einschätzung der sozialen Lage in Deutschland bestätigt. „Armutspolitik in Deutschland bleibt weitestgehend wirkungslos”, konstatiert Gerd Häuser, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V., angesichts von mehr als 12 Millionen armen Menschen.

Die sinkenden Arbeitslosenzahlen täuschen nach Ansicht des Bundesverbandes über das reale Ausmaß der Armut hinweg. „Arbeit schützt längst nicht mehr vor Armut“, so Gerd Häuser. Immer mehr Menschen arbeiten nur in Teilzeit oder können in Niedriglohnberufen ihr Einkommen trotz Vollzeittätigkeit nicht sichern. Ebenso sei eine steigende Zahl von Rentnern auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Besonders betroffen macht die Tatsache, dass Alleinerziehende und ihre Kinder fast dreimal so häufig arm sind (43%) wie die Haushalte mit Kindern insgesamt (14,6%). Es sei unübersehbar, dass sich durch die Politik der schwarz-gelben Koalition die Kluft zwischen Arm und Reich in den vergangenen zwei Jahren noch verschärft hat. „Wir fordern von der Bundesregierung endlich eine wirksame Strategie zur Armutsbekämpfung”, wiederholt Gerd Häuser eine der zentralen Forderungen des Bundesverbandes. „Es kann nicht sein, dass die Reichen immer reicher werden und die Armen sich trotz aller Anstrengungen nicht aus ihrer prekären Lage befreien können. Diese Ungleichheit ist eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft. Armut führt zu Ausgrenzung und wer ausgegrenzt wird, verliert den Glauben als den Sozialstaat und wohlmöglich irgendwann an die Demokratie”, warnt Gerd Häuser. Er forderte die Politik auf, bei ihrer Sozialpolitik schnellstmöglich die zwölf Millionen von Armut betroffenen Menschen in den Blick zu nehmen. Bisher hätten die sozialpolitischen Maßnahmen ihnen nicht die notwendige Unterstützung gebracht.

„Die Tafeln wollen nicht die Lückenbüßer einer verfehlten Sozialpolitik sein. Mit Lebensmittelspenden erleichtern wir rund 1,3 Millionen bedürftigen Menschen zwar den Alltag. Wichtiger wäre es aber, dass sie erst gar nicht in diese Lage kommen“, macht Gerd Häuser klar. „Wir brauchen armutsfeste Regelsätze, eine Bildungsoffensive für benachteiligte Kinder, die diesen Namen auch verdient sowie Korrekturen im Rentensystem.„ Wer diese Themen weiter vernachlässige, handele unverantwortlich.

Quelle: Bundesverband Deutsche Tafeln e.V.


Volksbegehren Grundschule in Berlin

„Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin” nicht zustande gekommen

Heute hat die Landesabstimmungsleiterin das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens festgestellt. Danach waren am letzten Tag der Eintragungsfrist, am 10. November 2011, 2 467 878 Personen stimmberechtigt. Für ein Zustandekommen mussten sieben Prozent der Stimmberechtigten, also 172 752 Personen, dem Volksbegehren zustimmen. Ingesamt liegen 32 022 gültige Zustimmungserklärungen vor - das sind 1,3 Prozent - und damit weniger als die erforderliche Anzahl. Eingereicht wurden insgesamt 37 521 Unterschriften.

Die Landesabstimmungsleiterin stellt fest, dass die für das Volksbegehren geltenden Vorschriften beachtet worden sind und dass das Volksbegehren „Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin” nicht zustande gekommen ist.

Zahl der gültigen Unterschriften nach den Wohnbezirken der Unterstützerinnen und Unterstützer

BezirkAnzahl
Mitte2289
Friedrichshain-Kreuzberg4117
Pankow5303
Charlottenburg-Wilmersdorf2284
Spandau1391
Steglitz-Zehlendorf2461
Tempelhof-Schöneberg3121
Neukölln1833
Treptow-Köpenick2525
Marzahn-Hellersdorf1894
Lichtenberg3061
Reinickendorf1743
Berlin insgesamt32202

Quelle: Die Landesabstimmungsleiterin, von Berlin/ Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 24.11.2011


Prüfung aller Straßenbauprojekte

Viele Radfahrende lieben den Asphalt als Untergrund zum Rollen. Straßen sind notwendig, damit der Radverkehr in den Städten attraktiv und komfortabel funktioniert. Doch wie viel Straße braucht der Mensch ? Und wie viel Geld muss ins Straßennetz fließen, um die Bedürfnisse des mobilen Menschen nach Asphalt zu befriedigen, wenn gleichzeitig die Versiegelung der Landschaft eines der größten Umweltprobleme überhaupt darstellt und die öffentliche Hand mit Straßenbau und -sanierung seit langem hoffnungslos überfordert ist ?

Diese Fragen stellen sich Naturschützer seit langem. Die "Petition Straßenbaumoratorium - Petition für ein dauerhaft funktionsfähiges und bezahlbares Straßennetz", gerichtet an den Deutschen Bundestag, fordert nun ein Moratorium für alle neuen Planungen und Straßenbauprojekte, bis die vom Verkehrsminister angekündigte neue Kosten-Nutzen-Überprüfung aller Neubauprojekte vorliegt. „Alle Straßenprojekte des Bundes sind kritisch und ergebnisoffen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.”

Text der Petition:

Alle Straßenprojekte des Bundes sind kritisch und ergebnisoffen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Dazu ist zunächst ein sofortiges Ausbau-Moratorium erforderlich, soweit nicht im Einzelfall rechtliche Gründe entgegenstehen. Freiwerdende Mittel werden in den Straßenunterhalt umgeschichtet. Es sind konkrete Vorschläge zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße zu erarbeiten und dazu, wie die Mittel für die Unterhaltung des Fernstraßennetzes zukünftig effizienter eingesetzt werden können.

Begründung:

Deutschland hat ein sehr dichtes Straßennetz, dessen Unterhaltung die öffentliche Hand erheblich überfordert. Straßen werden zunehmend nur noch gelegentlich geflickt, wo eine grundhafte Erneuerung notwendig wäre. Schwere Lkw sind Hauptverursacher des hohen Verschleißes. Ein 40-Tonner belastet die Straßendecke etwa 60.000mal stärker als ein Pkw. Im wesentlich aus den 1960/80er Jahren stammenden westdeutschen Autobahnnetz besteht ein wachsender Bedarf. 2011 investiert der Bund 2 Mrd €. Notwendig wären jährlich 3 Mrd €. Ebensoviel müssten die Kommunen investieren, die nur die Hälfte aufbringen. Ein gewaltiger Sanierungsstau ist aufgelaufen, dessen Abarbeitung nicht absehbar ist. Ursache ist die öffentliche Überschuldung, die dieses Jahr 2 Billionen € erreicht hat. Ein Ende dieser finanziellen Notlage ist nicht absehbar.

Zugleich schrumpft Deutschlands Bevölkerung bis 2030 um etwa 6 % (neue Bundesländer 30 %), bis 2060 um bis zu 17 Mio Einwohner (20 %). Selbst bei einem sofortigen Ausbaustopp würde die Netzdichte pro Kopf der Bevölkerung daher allein aufgrund des Bevölkerungsrückgangs bundesweit bis 2030 um 11 % steigen, in den neuen Bundesländern sogar um 20 %. Gleichzeitig sinkt der Anteil der im erwerbsfähigen Alter Stehenden allein bis 2030 um 15 % (7,5 Mio). Das bedeutet, dass die Unterhaltungslast pro Kopf Erwerbsfähiger steigt, bundesweit allein bis 2030 um 18 % (im Osten um 37 %, wo Ausbauzustand erheblich besser und Straßendichte pro Kopf um fast 60 % über dem Bundesdurchschnitt sind).

Die Bedeutung des Autoverkehrs wird in Zukunft tendenziell abnehmen. Gründe sind neben der demografischen Entwicklung mit direkten Auswirkungen auf das Gesamtverkehrsaufkommen die Energiepreisentwicklung (der aktuelle Bundesverkehrswegeplan operiert mit einem extrem niedrigen Ölpreis von 60 Dollar je Barrel im Jahr 2025; aktuell bewegt er sich bei rund 100 Dollar). Dazu kommt ein wachsender Bedeutungsverlust des Pkw bei der jüngeren Generation, der sich eher verstärken wird.

Dennoch weist der aktuelle Bundesverkehrswegeplan den Bau weiterer 1.900 km Autobahnen (Kosten: 15 Mrd. €), die Erweiterung von 2.200 km Autobahnen (13 Mrd. €) sowie den Aus- und Neubau von 5.500 km Bundesstraßen (19 Mrd. €) aus.Der Neubau von Bundesstraßen und Ortsumfahrungen geht dabei praktisch immer mit der Übertragung der alten Trassen aus der Trägerschaft des Bundes an die Landkreise und Kommunen einher, die künftig die Unterhaltungslast schultern müssen. Ebenfalls beginnen Landkreise weniger genutzte Landstraßen zu kommunalisieren.

Doch schon heute reichen die zur Verfügung stehenden Gelder nicht mehr aus, alle eigentlich notwendigen öffentlichen Ausgaben zu tätigen (Straßenunterhalt, Sozialausgaben, Kindergärten, Schulen, Theater, Schwimmbäder etc.). In absehbarer Zeit werden neben den Pflichtaufgaben keine freiwilligen Aufgaben mehr finanzierbar sein und später auch die Pflichtaufgaben selbst nicht mehr. Die Unterhaltungslast der Straßen wird die öffentlichen Haushalte ersticken.

Ende der Mitzeichungsfrist: 20.12.2012
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=20526


Solidarität für die Ärmsten in Europa - ein Appell für den Fortbestand der europäischen Nahrungsmittelhilfe

Aus dem Nahrungshilfeprogramm erhalten nur noch bis Jahresende rund 18 Millionen von Armut betroffene Menschen in der Europäischen Union überlebensnotwendige Nahrungsmittel. In einer Stellungnahme fordern Verbände die Fortsetzung der Unterstützung.

Die soziale Sicherheit und Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen sind für die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die zivilgesellschaftlichen Organisationen Auftrag und Verpflichtung zugleich. Mit ihrem Nahrungshilfeprogramm hat die Europäische Union Mitgliedstaaten und soziale Einrichtungen in den vergangenen Jahrzehnten wirksam bei dieser Aufgabe unterstützt. Das Programm ist für die betroffenen Menschen eine wesentliche Hilfe und für viele Hilfsorganisationen eine wichtige Unterstützung, um verarmten Menschen den Zugang zu weitergehender Beratung und Unterstützung bei der sozialen Integration niedrigschwellig anbieten zu können. Die Nahrungsmittelhilfe kommt in zahlreichen europäischen Ländern an, die besonders stark mit Armutsproblemen zu kämpfen haben und die Hilfen ohne Unterstützung der Europäischen Union nicht ohne weiteres finanzieren können. Dazu zählen vor allem die Länder Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Estland, Polen, Spanien und Griechenland.

Die Nahrungsmittelhilfen werden jedoch zum Jahresende eingestellt, wenn es nicht noch gelingt, eine vom Europäischen Parlament eingeleitete Übergangslösung zu verabschieden. Diese ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. April 2011 notwendig geworden, um für das Programm eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen. Die Unterzeichner sehen in der kurzfristigen Beendigung des Programms eine inakzeptable Beeinträchtigung für die betroffenen Menschen und der wirksamen Hilfestrukturen. Damit viele Menschen in Europa, die bereits heute in Armut leben, nicht noch stärker in soziale Not geraten, muss die kurzfristige Einstellung der Hilfen verhindert werden.

Wir verkennen weder die Bedeutung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 13. April 2011, noch die Notwendigkeit, mittelfristig das Hilfeprogramm an die veränderte Lage auf dem europäischen Nahrungsmittelmarkt und an weiterentwickelte, nachhaltige Hilfestrukturen anzupassen. Ebenso wenig übersehen wir, dass die Hilfe ggfls. mit den sozialpolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in Einklang gebracht werden muss. Kurzfristig geht es aber darum, um der betroffenen Menschen willen den Fortbestand der Nahrungsmittelhilfen durch eine Übergangslösung für die nächsten ein bis zwei Jahre zu gewährleisten. Mittelfristig ist es sinnvoll, ein neues Programm einzurichten, das die kurzfristige Notfallversorgung der ärmsten Menschen mit längerfristigen Hilfen für eine nachhaltige Armutsbekämpfung und soziale Integration verknüpft. Die europäischen Staaten müssen gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise jedes Instrument zur Bekämpfung der Armut in den Mitgliedstaaten nutzen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die deutsche Bundesregierung auf, eine Übergangslösung mitzutragen und im Europäischen Rat am 20. Oktober 2011 den Weg für einen befristeten Fortbestand und die Weiterentwicklung der Nahrungsmittelhilfe frei zu machen. Die deutschen und französischen Wohlfahrtsorganisationen unterbreiten das gemeinsame Angebot, ihre Ideen und Vorschläge für die Schaffung eines zukünftigen Armutsprogramms einzubringen.

Eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V., des Französischen Roten Kreuzes (Croixrouge), der Volkssolidarität (Secours Populaire Français), der Europäischen Vereinigung der Lebensmittelbanken (Fédération Française des Banques Alimentaires) und den „Restaurants der Herzen“ (Restaurants du Coeur).


Wegweiser für Wohnungslose

Zwischen dem 1. November und 31. März startet in Berlin das so genannte Kältehilfe-Programm für Wohnungslose. Eine Übersicht informiert über die Angebote, Standorte und Öffnungszeiten. Abdruck im motz-Magazin ab Ausgabe 24/11.

Seit dem 1. November läuft das Programm der so genannten "Berliner Kältehilfe", ein bundesweit einmaliges Projekt, das 1989 von Berliner Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden und von der Senatsverwaltung (damals Gesundheit und Soziales) ins Leben gerufen wurde, um wohnungslosen Menschen eine unbürokratische Übernachtungsmöglichkeit während der kalten Jahreszeit anzubieten. Zahlreiche Träger, das heißt verschiedene Kirchengemeinden, Verbände, Vereine und Initiativen beteiligen sich jeweils mit Beratungsstellen, Notübernachtungen, Nachtcafes, Suppenküchen und Treffpunkten am Kältehilfeprogramm, um zu verhindern, dass Menschen ohne Unterkunft in Berlin erfrieren müssen.

Informationen unter: http://www.kaeltehilfe-berlin.de/kaeltehilfe.htm


Leerstand zu Wohnraum

"Mietenwahnsinn stoppen - Wohnraum vergesellschaften" - Auch in Hamburg wächst der Widerstand gegen die Wohnungs- und Mietenpolitik.

Knapp ein Jahr nachdem 5.000 Menschen mit der Forderung "Leerstand zu Wohnraum" auf die Straße gingen, müssen wir feststellen: Ein grundlegender Kurswechsel in der Hamburger Wohnungspolitik ist nicht erkennbar. Die Mieten steigen stadtweit auf unerträgliche Höhen, oftmals als Folge von Umstrukturierungsprozessen. Der Bedarf an günstigem, zentralem Wohnraum nimmt weiter zu. Neu gebaut werden nur hochpreisige Miet- und Eigentumswohnungen, ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse von Anwohner_innen. Noch immer stehen auch 1,4 Millionen Quadratmeter Büroraum ungenutzt leer. Menschen die schon lange in ihrer Wohnung leben, wagen keinen Umzug, da sie sich die neue Miete nicht werden leisten können. Bei Mieterhöhungen, die nicht bezahlbar sind, muss meist das komplette soziale Umfeld aufgeben werden, da in den Vierteln auch keine andere bezahlbare Wohnung zu finden ist. Menschen mit Migrationshintergrund und PoCs (People of Colour) werden zudem noch durch rassistische Vorurteile an der freien Wahl des Wohnraums gehindert. Und ohne einen deutschen Pass kann es (ohne funktionierende Netzwerke) unmöglich werden zumutbaren Wohnraum zu finden. Befinden sich dann Menschen auch noch in der Situation mit einem geringen Einkommen oder mit Sozialgeld auskommen zu müssen, kann von freier Wahl der Wohnung und des Wohnorts meist nur geträumt werden.

Für Menschen die sich in der Wohnungslosigkeit befinden ganz zu schweigen. So hält auch der Hamburger Wohnungsmarkt für alle die nicht die ökonomischen Ressourcen haben verschimmelte Wohnungen bereit.

Keine Mieterhöhungen durch den Mietenspiegel

Mit Erscheinen des Mietenspiegels im November wird den Vermieter_innen erneut die Möglichkeit geboten, weiter an der Mieterhöhungsspirale zu drehen, und das sogar gesetzlich begründet. Da der Mietenspiegel nur Mietvereinbarungen der letzten Jahre berücksichtigt, ist die Dynamik der Mietpreise verordnet. Zudem ist der Bodenrichtwert das entscheidende Kriterium für die Frage ob eine Straße als gute Wohnlage gilt oder nicht. Machen sich Umwandler und Eigentumswohnungen breit, wie in gentrifizierten Quartieren, dann steigt der Bodenrichtwert und plötzlich ist z.B. die Koppel in St. Georg eine gute Wohnlage. Die Mieter bezahlen also für reiche Nachbarn mehr Miete.

Mietobergrenze jetzt !

Um den Mietenwahnsinn in Hamburg zu stoppen, fordern wir, unverzüglich eine allgemeine Mietobergrenze, weit unterhalb der derzeitigen Durchschnittsmiete, einzuführen. Gesellschaftlich benachteiligten Gruppen muss der vorrangige Zugang zu Wohnraum gezielt ermöglicht werden. Der unsozialen Vorenthaltung von bestehendem Wohnraum muss aktiv entgegengewirkt werden, indem Besetzungen ungenutzter, leerstehender Gebäude nicht weiterhin kriminalisiert, sondern gesellschaftlich wie politisch akzeptiert und unterstützt werden. Der Neubau oder Abriss von Wohn- oder Gewerberaum darf nur unter gleichberechtigter Mitbestimmung und nicht gegen den Willen der Anwohner_innen umgesetzt werden.

Wohnraum vergesellschaften !

Wir haben eine andere Vorstellung von Wohnungspolitik als die Immobilien-Verwertungskoalition aus Politik und Wirtschaft. Wohnraum ist für uns keine Ware, sondern ein öffentliches Gut, das wir zum Leben brauchen. Eine grundsätzliche Veränderung ist notwendig: Wohnraum muss dem profitorientierten Markt entzogen und allen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Vergesellschaftung von Wohnraum heißt für uns, dass die Frage, wer wo wohnen kann, nicht länger von den finanziellen Ressourcen der einzelnen abhängt. Entscheidungen über Nutzung, Umgestaltung oder Schaffung von Wohnraum müssen von den Mieterinnen und Mietern selbst getroffen werden.

Die geplante Veröffentlichung des Mietenspiegels im Herbst nehmen wir zum Anlass, unsere Wut und Empörung über die Hamburger Wohnungspolitik auf die Straße zu tragen und unsere eigenen Vorstellungen vom Wohnen und Leben in einer Gesellschaft gleichberechtigter Menschen durchzusetzen.

Es rufen auf:

AG Altona-St.Pauli, AG Mieten im Netzwerk Recht auf Stadt, AG-Soziales der SOPO-Hamburg, AK Wohnraum für junge Menschen, AG Stadtentwicklung PIRATEN Hamburg, AKU Wilhelmsburg, Aktionsbündnis gegen Studiengebühren, Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA) der Ev. Hochschule Hamburg, AStA der HAW Hamburg, Altonaer Plattform gegen Verdrängung, Altopia, Anarchistische Gruppe/Rätekommunisten, "Andere Umstände", Avanti – Projekt undogmatische Linke, Attac Hamburg, 1.&3. Autonomes Hamburger Frauenhaus, AZ Altona, Ballkult e.V., Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE, Café Creisch, Café Exil, Centro Sociale, Chewbacca Sankt Pauli, die leute:real, DIE LINKE Landesverband Hamburg, DKP Hamburg, Einwohnerverein St. Georg von 1987 e.V., EpiZentrum Wilhelmshaven, Eskimo Punx Sankt Pauli, Es regnet Kaviar - Aktionnetzwerk gegen Gentrification, Fanladen St. Pauli, Frappant e.V., FSR Germanistik, FSR Sozialwissenschaften (Uni Hamburg), Gängeviertel, Geschichtswerkstatt St. Georg e.V., Gesellschaft für operative Kunst (GfoK), GWA St. Pauli e.V., hafenvokü, Hamburger Arbeitskreis Asyl e.V., Hart Backbord, HUDE - Jugendsozialarbeit in HH-Nord, Jugend des Sozialverbandes Hamburg, Jugendclub Berner Au e.V., Initiative Esso-Häuser, Interessengemeinschaft NoBNQ, Kampagne „Flora bleibt unverträglich“, LaRAGE (Raum und Gender), Leerstandsmelder.de, Libertäre Harburg, Loco Grande St.Pauli, medibüro hamburg, Mieter helfen Mietern - Hamburger Mieterverein e.V., Mietshäusersyndikat Hamburg, multipress, Netzwerk zum Erhalt des Sternschanzenparks, Not in our Name - Marke Hamburg, noya Hamburg, PIRATEN Hamburg - AG Stadtentwicklung, PIRATEN - Abgeordnetengruppe Bezirk Mitte, Planwirtschaft, Plenum des Infoladen Wilhelmsburg, Plenum der Roten Flora, Plenum der Wagengruppe Zomia, Projekt Revolutionäre Perspektive, Punkrock St. Pauli, quartieren, Regenbogen/Alternative Linke, SDS Uni Hamburg, Sidewalx, Streetlife e.V., Sozialpolitische Opposition Hamburg e.V., Stadtteilinitiative "Hallo Billstedt", Stadteilkollektiv Rotes Winterhude, Support Kukutza, supra magazin, Straßensozialarbeit Rahlstedt, Suttnerblog, ver.di-Jugend Hamburg, T-Stube, Verlag Assoziation A, Wohnprojekt Fuhlsbüttler Straße - Eibajalla e.V., Wohnprojekt Kleiner Schäferkamp, Wohn- und Werkstattprojekt Villa Magdalena K., Zeckensalon St. Pauli

Informationen unter: http://rechtaufstadt.net/leerstandzuwohnraum


Volksbegehren gegen Tempelhof-Bebauung

Offenes Paradies oder private Stadtvillen ? Eine Initiative im Neuköllner Schillerkiez will die Pläne für das Gelände rund um den ehemaligen innerstädtischen Flughafen zu Fall bringen. Stattdessen soll das Areal für eine unkommerzielle Nutzung erhalten bleiben.

Unser Freizeit-Paradies soll zerstört werden!

Die Lobbies stürzen sich auf unsere wunderbare Bürgerfreiheit. Die Senatsverwaltung hält uns hin und veranstaltet Privatisierungs-Parties. Höchste Zeit, die Bulldozer für Bebauung, IGA und IBA zu stoppen ! Wir wollen 0% Bebauung, also 100% für die Berliner Bürger, dauerhaft. Wagen wir die Demubarakisierung des traditionellen Berlin-Filzes !

Unterschreiben Sie unseren Aufruf ! Helfen Sie mit, ihn zu verbreiten !

Der Aufruf: 100 % - zur Rettung unseres Paradieses

Das offen zugängliche Flugfeld von Tempelhof ist ein Paradies für die Anwohner und alle Berliner. Es ist der ideale öffentliche Freiraum, eine horizontweit freie Naturfläche inmitten unserer Millionenstadt Berlin. Sie ist weltweit einmalig und unwiederbringlich. Dieses Paradies ist Eigentum der Berliner Bürger und muß es dauerhaft bleiben.

Die Unterzeichner fordern:

  • Die Fläche muß dauerhaft und zu 100% im Gemeineigentum und in der Allgemeinnutzung bleiben.
  • Die Fläche muß als Ganzes erhalten bleiben und darf nicht für Teilinteressen zerstückelt werden.
  • Alle Pläne zur Teilbebauung müssen gestoppt, IBA und IGA abgesagt werden.
  • Die gesamte Anlage ist als historisches Denkmal in seiner gegenwärtigen Form zu pflegen und zu erhalten.
  • Nutzungen im öffentlichen Interesse dürfen nur zeitlich begrenzt und zurückhaltend erfolgen.
  • Eine in langfristiger Bürgerbeteiligung zu erstellende Satzung muß den Bestand des Flugfeldes dauerhaft sicherstellen und regeln.
Weitere Informationen: http://www.nachnutzung-thf.de/


Berlin Appell zur Wohnungspolitik

Liebe Engagierte, Interessierte, liebe Mieterinnen und Mieter!

Die Mietenwillkür und Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin geht so nicht mehr weiter ! Deshalb will der Berlin-Appell als Sofortmaßnahme erreichen: Die vorhandenen Gesetze zum Verbot der Mietpreisüberhöhung und Mietwucher müssen endlich wieder anwendbar werden ! Die Preise für Neuvermietungen müssten sich dadurch wieder an den Mittelwert des Mietspiegels orientieren.

Ein Beispiel aus Frankfurt/Main zeigt, dass dies nichts ungewöhnliches ist: http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=4738897

Bitte verbreitet und unterstützt den Aufruf ! Unterstützt diesen Appell mit eurem Namen! Dein / Ihr Name (ggf. Organisation) erscheint auf der Webseite (als für Suchmaschinen unlesbare Bilddatei).

Mittlerweile übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum in Berlin das Abgebot bei weitem. Viele Eigentümer nutzen das aus und spekulieren mit überhöhten Mieten. Das ist eigentlich laut §5 Wirtschaftsstrafgesetz verboten. Hier wird geregelt, dass Neuvermietungen bei einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt höchstens bis zu 20 % über dem Mittelwert des Mietspiegels liegen dürfen – eine Mietpreisbindung.

Dieses sinnvolle Gesetz ist leider seit dem Jahr 2002 ausgesetzt, als ein Gerichtsurteil die damalige Wohnungsmarktsituation als nicht mehr angespannt bewertete.

Seitdem gibt es bei Neuvermietungen keine Limits mehr und der Mietspiegel greift erst, wenn die Wuchermiete bereits "vereinbart" wurde. Zudem darf Wohnraum beliebig in Ferienappartements und Büros umgewandelt werden. Der Senat ist aufgefordert, diesen für das Gemeinwohl schädlichen Zustand zu beenden, indem er den existierenden angespannten Wohnungsmarkt endlich offiziell feststellt. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, den §5 wieder anzuwenden – Mietpreisüberhöhung wäre endlich wieder verboten.

Die Feststellung der tatsächlichen Lage auf dem Wohnungsmarkt hat weitreichende Auswirkungen. Nicht umsonst leugnet der Senat die angespannte Situation, denn eine Mietpreisbindung bremst die Spekulationswelle, weil die Renditeerwartungen sinken. Teile des Senats sehen dies als eine Behinderung der wirtschaftlichen Fortentwicklung. Erhebungen aber belegen, dass der überwiegende Teil der 130.000 leerstehenden Wohnungen entweder gar nicht existiert oder nicht dem Markt zur Verfügung steht. Tatsächlich wird offenbar nicht einmal der Fluktuationsleerstand von 3 % erreicht.

Der BerlinAppell möchte erreichen, dass der Senat endlich die Tatsachen darlegt. Insbesondere die Ankündigung einer Anzeigenwelle von Mietpreisüberhöhungen beim Amt für Wohnungsaufsicht oder einer Musterklage wird sehr großen politischen Druck aufbauen!

Viele Grüße und schon jetzt ein Dank für die wertvolle Unterstützung!

http://berlinappell.blogsport.de
Kontakt: berlinappell@gmx.de


Obdachlosentheater "DIE RATTEN 07"

Premiere von Nikolai Gogol "Der Revisor". Eine Kooperation zwischen Ensemble, dem Bildungs- und Beschäftigungsträger Goldnetz gGmbH und dem JobCenter Berlin-Mitte.

Der Stadthauptmann einer kleinen Provinzstadt eröffnet seinen Beamten, nach vertraulicher Mitteilung würde demnächst ein Revisor der Regierung aus Petersburg Inkognito eintreffen. Die Zustände im Städtchen sind aber alles andere als vorzeigbar. Daher will man dem Revisor Sand in die Augen streuen. Die ganze Stadt ist in heller Aufregung, denn im Gasthaus ist seit kurzer Zeit ein Fremder nebst Diener abgestiegen, der sich Chlestakow, Beamter aus Petersburg nennt. Sofort muss der Stadthauptmann den Mann aufsuchen, um Bestechung, Schlamperei und Pflichtvernachlässigung in der Stadt zu vertuschen. Chlestakow hat in Petersburg sein gesamtes Geld verjubelt und lebt seit seiner Ankunft im Gasthof auf Borg. Mittlerweile schon in arge Bedrängnis durch den Wirt geraten, bietet der Stadthauptmann seine Hilfe an und leiht dem vermeintlichen Revisor Geld. Der Stadthauptmann ist über die feine Art mit der sich der Gast bestechen lässt, sehr erfreut. Der Revisor wird vom Stadthauptmann eingeladen, in dessen Haus zu wohnen. Aber zunächst soll er die Einrichtungen der Stadt, die mittlerweile in einem passablen Zustand versetzt wurden, besichtigen. Alle Beamten versuchen sich dem Fremden (Revisor), mit der Schilderung ihres Diensteifers, in ein möglichst gutes Licht zu setzen. Im Haus des Stadthauptmanns wird Chlestakow seiner Frau und Tochter vorgestellt. Die Damen sind vom Wesen des Gastes so angetan, dass ihnen jegliche Vorsicht entgleitet. Aber auch Chlestakow gerät, durch übermäßigen Alkoholkonsum, ins Fantasieren. Er behauptet, dass fast alles, was gerade die literarisch interessierten Kreise beschäftigt, von ihm stammt. Alles ist von dem großen Mann entzückt, besonders die Damen. Während Chlestakow seinen Rausch ausschläft, wird sein Diener Ossip durch die Dame des Hauses ausgefragt. Der pfiffige Bursche weiß die Sache so zu drehen, dass für ihn und seinen Herrn möglichst viel dabei herausspringt. Der Revisor wird von allen Besuchern, Bittstellern oder gar Beschwerdeträgern fern gehalten. So wird verhindert, dass auch nur ein Fünklein der wahren Situation in der Stadt, dem Revisor zu Ohren kommt. Um sich beim Revisor einzuschleimen, suchen ihn alle ranghohen Beamten der Stadt auf und versäumen nicht, bei ihrem Besuch, hohe Geldgeschenke, mehr oder weniger elegant, zu hinterlassen. Chlestakow gefällt dieses Leben und ihm gefallen auch die beiden Frauen des Hauses. Er versteift sich in seinem Werben, der Tochter einen Antrag zu machen. Belustigt über sein Treiben in der Stadt, schildert er einem befreundeten Journalisten die Geschehnisse detailliert in einem Brief. Dieser aber wird von einem Postmeister abgefangen. In der Zwischenzeit gelingt es der immer größer werdenden Menge der Stadtbewohner zu dem Revisor vorzudringen, die Polizei erweist sicht als überfordert. Die Menschen kommen, um sich über den Stadthauptmann zu beschweren, natürlich auch mit Geld, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Unter einem fadenscheinigen Vorwand sucht Chlestakow das Weite. Im Hause des Stadthauptmanns wird die Verlobung von allen gefeiert und die Zukunft auf das blumigste ausgemalt. Da kommt der Postmeister mit dem besagten Brief an den Journalisten. Schon immer hat er neugierig das Postgeheimnis verletzt. Allen in der Stadt wird nun klar, dass sie einem falschen Revisor aufgesessen sind. Die betrogenen Betrüger sind fassungslos. Da platzt eine Nachricht in die Gesellschaft: Der auf höchstem Befehl aus Petersburg eingetroffene Beamte (der echte Revisor) verlangt sie alle sofort zu sich. Er ist im Gasthaus abgestiegen. Alle sind vom Blitz getroffen und erstarren im furchtbaren Entsetzen.

Premiere: 21. September 2011
RAW-Tempel - Stenzerhalle Revalerstr. 99, 10245 Berlin
Regie: G. Seidler
Regieassistenz: Antje und Larissa
Bühne: B. Schneider und Peter Schickart
Kostüme: Christine Jung
Technik: David

Gespielt von:
Anne-Ly, Christa, Christian, Heinz, Ike, Jan, Larissa, Manne, Paul, Peter, Sylvia, Ulli und den Leuten von Goldnetz gGmbH.

Vorstellungen: in der Stenzerhalle
Mo. 3. Oktober Mi. 5., 12., 19. und 26. Oktober Mi. 2. und 9. November
Beginn jeweils um 20:00 Uhr
Eintritt: 10 und 5 Euro

Uferhallen-Wedding, Uferstr. 8-11, 13357 Berlin
Sa. 24. und So. 25. September
Beginn jeweils um 19:00 Uhr

ACUD-Kunstverein, Veteranenstr. 21, 10119 Berlin-Mitte
Fr. 7. und Sa. 8. Oktober Beginn jeweils um 20:00 Uhr

JUKUZ, Karl-Kunger-Str. 29, 12345 Berlin
Fr. 4. und Sa. 5. November
Beginn jeweils 20:00 Uhr
(Gefördert aus Mitteln der Kulturförderung Friedrichshain-Kreuzberg)
Weitere Informationen: http://www.ratten07.de


3. September 2011 Start: 14 Uhr ab Hermannplatz. Kundgebung ab 17 Uhr Oranienplatz.

Jetzt reichts !   Gegen Mieterhöhung, Verdrängung und Armut

Die Mieten steigen rasant in Berlin. Für viele Mieterinnen und Mieter sind sie bereits zu hoch. In der ganzen Stadt werden Menschen mit geringem Einkommen aus ihren Wohnungen und ihrer Nachbarschaft verdrängt. Migrantinnen und Migranten trifft es zuerst, aber auch die Rentnerin von nebenan genauso wie den Hartz-IV-Empfänger oder die Alleinerziehenden. Es betrifft uns alle, egal woher wir kommen!

Jetzt ist Wahl kampf. Die Parteien ver sprechen uns viel, aber wir glauben ihnen kein Wort. In Wahrheit haben sie den Sozialen Wohnungsbau abgeschafft, öffentliches Eigentum wie die Wasserbetriebe verhökert, die städtischen Wohnungsbaugesellschaften verscherbelt oder auf Gewinn getrimmt. Ganz offensichtlich nehmen Politikerinnen und Politiker in Kauf, dass Leute mit kleinem Einkommen aus ihrem Zuhause verdrängt und ihren sozialen Zusammenhängen gerissen werden. Deshalb: Parteien und ihre Symbole haben auf der Demo nichts zu suchen.

Wir nehmen das Problem jetzt selbst in die Hand!

Wir Mieterinnen und Mieter organisieren Stadtteilversammlungen, Kiezspaziergänge und Aktionen. Stadtteilgruppen entstehen gerade stadtweit und rufen jetzt gemeinsam zu dieser Großdemonstration auf. In Initiativen zusammengeschlossene Mieterinnen und Mieter aus allen Stadtteilen und Stadtteil grup pen wer den die Demonstration anführen. Ob in Prenzlauer Berg, Zehlendorf, Moabit, Wedding, Schöneberg, Mitte oder Friedrichshain - die Probleme sind bezirksübergreifend. Neukölln, Alt-Treptow und Kreuzberg, durch die die Demonstration führen wird, stehen mit ihren Problemen beispielhaft für die Verdrängungsprozesse in der ganzen Stadt.

Wir wollen den Widerstand der Mieterinnen und Mieter gegen Verdrängung und Mieterhöhungen stärken. Alle Men schen sollen wohnen können, wo sie wollen. Bezahlbare Wohnungen für alle und überall! Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Ware. Wir zahlen unsere Miete nicht für Rendite.

Wir tragen unsere Wut auf die Straße am 3. September um 14 Uhr ab Hermannplatz

Bringt eure Nachbarinnen und Nachbarn und kurze Beiträge aus euren Stadtteilen mit. Für Menschen, die nicht gut laufen können, sind Wagen zum Sitzen geplant. Zum Austausch wird es ein offenes Mikrophon geben.

Aufruf: Kampagne Steigende Mieten stoppen!

27.08.2011 Aktion Irren ist amtlich - Mobile Hartz IV Beratung

Bis zum 23. September geht das Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise (BALZ) mit dem Beratungsbus der Wohlfahrtsverbände auf eine sechswöchige Jobcenter-Tour. Sozialarbeiter verschiedener Beratungsstellen beantworten vor Ort kostenlos und vertraulich Fragen zum Arbeitslosengeld II, überprüfen Bescheide und geben Auskunft zur Rechtsdurchsetzung. An einzelnen Stationen unterstützen Rechtsanwälte die Beratung.

Hintergrund der Beratungsaktion sind nicht abreißende Beschwerden von Hartz-IV Empfängern über unzureichende Beratung und Fehlentscheidungen der Jobcenter. Im letzen Jahr verzeichnete das Sozialgericht Berlin mit mehr als 31 000 Klagen zu Hartz IV einen neuen Rekord.

Die mobile Beratung wird von den Wohlfahrtsverbänden, bezirklichen Sozialberatungsstellen und der Landesarmutskonferenz Berlin unterstützt. Wegen des großen Zuspruchs in den Vorjahren schickt das BALZ den Bus bereits zum fünften Mal auf Tour.

Der Beratungsbus steht außer mittwochs täglich von 8 bis 13 Uhr vor einem der zwölf Berliner Jobcenter.

Die Stationen im Einzelnen, immer von 8 bis 13 Uhr:

Fr. 26.08.2011 Treptow-Köpenick
Mo. 29.08.2011 Tempelhof-Schöneberg
Di. 30.08.2011 Tempelhof-Schöneberg
Do. 01.09.2011 Friedrichshain-Kreuzberg
Fr. 02.09.2011 Friedrichshain-Kreuzberg
Mo. 05.09.2011 Spandau
Di. 06.09.2011 Spandau
Do. 08.09.2011 Charlottenburg-Wilmersdorf
Fr. 09.09.2011 Charlottenburg-Wilmersdorf
Mo. 02.09.2011 Reinickendorf
Di. 13.09.2011 Reinickendorf
Do. 15.09.2011 Marzahn-Hellersdorf
Fr. 16.09.2011 Marzahn-Hellersdorf
Mo. 19.09.2011 Lichtenberg
Di. 20.09.2011 Lichtenberg
Do. 22.09.2011 Pankow
Fr. 23.09.2011 Pankow

Anwalttag

Donnerstag, 8. September 2011 von 9 bis 13 Uhr unterstützen mehrere Rechtsanwälte die Beratungsaktion.

Ort: Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf, Bundesallee 206 in 10717 Berlin (am U-Bahnhof Spichernstraße)


25.08.2011 Informationen zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 18. September 2011.

Teilnahmemöglichkeit für nicht oder nicht durchgehend im Melderegister verzeichnete Personen.

Auch wenn Sie ohne festen Wohnsitz sind, sich aber seit dem 18. Juni 2011 überwiegend in Berlin aufgehalten haben, können Sie unter folgenden Bedingungen teilnehmen:

1. Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind Sie sowohl zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin und zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt.

2. Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher am Wahltag das 16. oder 17. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 18. Lebensjahr, sind Sie für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt.

3. Wenn Sie als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind Sie für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt.

Voraussetzung ist, dass Sie sich durch einen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis ausweisen können und kein Wahlausschlussgrund vorliegt ( § 2 Landeswahlgesetz LWG). Zur Teilnahme an der Wahl ist ein Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis erforderlich.

Zuständig für die Eintragung in das Wahlverzeichnis ist jeweils das Wahlamt des Bezirkes, in dem Sie sich in der Nacht vom 12. auf den 13. August 2011 tatsächlich aufgehalten haben.

Mit dem Antrag ist zu erklären, wo Sie sich in dieser Nacht aufgehalten haben, dass Sie nicht oder nicht durchgehend, seit mindestens drei Monaten vor der Wahl, mit einer Anschrift im Melderegister von Berlin oder in einem anderen Melderegister verzeichnet sind und sich seit dem 18. Juni 2011 überwiegend in Berlin aufgehalten haben.

Der Antrag muss spätestens bis Freitag, den 2. September 2011 - 18.00 Uhr -, beim örtlich zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Bezirkswahlamt

Anschrift der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters und Anschriften der Bezirkswahlämter

Der Landeswahlleiter
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Telefon: 9021-3631
Telefax: 9021-4036
EMail: landeswahlleiter@wahlen-berlin.de

Bezirksamt Mitte von Berlin
Bezirkswahlamt
Müllerstr. 146
13353 Berlin
Telefon: 9018-44510 oder 44515
Telefax: 9018-44505
EMail: wahlamt@bamitte.verwalt-berlin.de

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bezirkswahlamt
Frankfurter Allee 35/37
10247 Berlin
Telefon: 90298-3020 oder -2055 oder -2015
Telefax: 90298-3263 oder -2363
EMail: bezirkswahlamt@ba-fk.verwalt-berlin.de

Bezirksamt Pankow von Berlin
Bezirkswahlamt
Breite Straße 24a - 26
13187 Berlin
Telefon: 90295 - 2698 oder -2200
Telefax: 90295 - 2220 oder -2701
EMail: bezirkswahlamt@ba-pankow.verwalt-berlin.de

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Bezirkswahlamt
Otto-Suhr-Allee100
10585 Berlin
Telefon: 9029 12303
Telefax: 9029 12715
EMail: wahlamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Bezirksamt Spandau von Berlin
Bezirkswahlamt
Carl-Schurz-Straße 2/6
13597 Berlin
Telefon: 90279 - 2316 oder -2901
Telefax: 3303 2009
EMail: bezirkswahlamt@ba-spandau.berlin.de

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Bezirkswahlamt
Kirchstraße 1/3
14163 Berlin
Telefon: 90299-2100
Telefax: 90299-5004
EMail: wahlamt@ba-sz.berlin.de

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Bezirkswahlamt
John F. Kennedy Platz
10820 Berlin
Telefon: 90277-3040 oder -3050
Telefax: 90277-7800
EMail: bezirkswahlamt@ba-ts.berlin.de

Bezirksamt Neukölln von Berlin
Bezirkswahlamt
Karl-Marx Str. 83
12040 Berlin
Telefon: 90239-2448
Telefax: 90239- 3901
EMail: bezirkswahlamt@bezirksamt-neukölln.de

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Bezirkswahlamt
Alt-Köpenick 21
12555 Berlin
Telefon: 90297-2732
Telefax: 90297-2748
EMail: bezirkswahlamt@ba-tk.berlin.de

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Bezirkswahlamt
Riesaer Straße 94
12627 Berlin
Telefon: 90293-4071 oder -4053 2880
Telefax: 90293-4075
EMail: bezirkswahlamt@ba-mh.verwalt-berlin.de

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirkswahlamt
Egon-Erwin-Kisch Straße 106
13059 Berlin
Telefon: 90296-4617
Telefax: 90296-4609
EMail: bezirkswahlamt@lichtenberg.berlin.de

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Bezirkswahlamt
Teichstraße 65, Haus I
13407 Berlin
Telefon: 90294-2148
Telefax: 90294-2223
EMail: bezirkswahlamt@reinickendorf.berlin.de